Umschulung
Die Teilnahme an einer Umschulung setzt, anders als es der Name nahe legt, nicht voraus, dass man über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt. Im Gegenteil, gerade dann, wenn kein verwertbarer Berufsabschluss vorliegt, sie aber bereits mindestens 3 Jahre berufstätig waren, kann eine Umschulung in Frage kommen. Ob dies für Sie zutrifft und wer sie bei der Finanzierung unterstützen kann, besprechen Sie am besten mit Ihrem Berater der Bundesagentur für Arbeit. Dieser kann ggf. auch andere Kostenträger, wir Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaft ansprechen, wenn sie ihren bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können.
Umschulung bedeutet in diesem Fall eine Berufsausbildung in ca. 2/3 der üblichen Ausbildungszeit. Es gibt sie entweder als Einzelumschulung in einem Ausbildungsbetrieb oder als überbetriebliche Gruppenumschulung.
Das Merkur Bildungsforum bietet in Abstimmung mit den Kostenträgern immer wieder solche Gruppenumschulungen an. Dabei wählt es Berufe aus dem kaufmännischen oder angrenzenden Bereich, die gute Beschäftigungschancen bieten.
Aktuell : IT-Umschulung, 

